Adoptionsrecht

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Sachverständige erstelle ich Gutachten zur Frage der Adoptionseignung. Dabei fertige ich Adoptionsgutachten für anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen und Jugendämter oder auch für Privatpersonen an, sofern ein anerkanntes Adoptionsverfahren eingeleitet worden ist. 

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Auch Gutachten für die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) erstelle ich für Sie unter Einhaltung der notwendigen Kriterien und Voraussetzungen. 

Bei der gutachterlichen Untersuchung kommen neben ausführlichen Explorationsgesprächen auch testpsychologische Diagnostikverfahren zum Einsatz. Das Gesamtergebnis der psychologischen Begutachtung wird abschließend hinsichtlich objektivierbarer Bewertungskriterien schriftlich abgefasst.

Kontaktieren Sie mich gerne, um weitere Informationen oder einen Kostenvoranschlag zu erhalten.