Familienrechtliche Fragestellungen

Im Auftrag der Familiengerichte erstelle ich bei elterlichen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Sorge- und Umgangsregelungen und zu Fragen der Kindeswohlgefährdung beziehungsweise der Erziehungsfähigkeit von Eltern (z.B. bei psychischen Erkrankungen), psychologische Sachverständigengutachten.
Hierbei orientiere ich mich gemäß §163 FamFG an den Vorgaben des Familiengerichtes. 

Dazu zählt neben formalen Kriterien und Standards zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit z.B. auch das Hinarbeiten auf elterliches Einvernehmen.

Meine Qualifikation

  • Weiterbildung zur forensischen Sachverständigen (Institut für Qualitätssicherung forensische Sachverständigentätigkeit – IQfsV)
  • Langjährige Erfahrung in der Erstellung familienpsychologischer Sachverständigengutachten