Begutachtung nach §6 Waffengesetz

Gutachten über die persönliche Eignung zur Erteilung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach § 6 WaffG werden in der Regel dann von Behörden gefordert, wenn eine Person unter 25 Jahren ist oder wenn die Behörde Zweifel an der persönlichen Eignung des Antragstellers hat (z.B. bei psychischen Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenproblemen, etc.).
Ich führe die Begutachtung nach aktuellen Standards durch und erstelle für Sie ein qualifiziertes Gutachten zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Behörde.

Die Erstellung eines Eignungsgutachtens basiert auf einem psychologischen Gespräch sowie auf standardisierten Testverfahren.

Die Kosten der Begutachtung hängen von Art und Aufwand des Gutachtens ab und können vorab im Einzelfall besprochen werden.

Nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt per E-Mail mit mir auf.

Meine Qualifikation

  • Eintrag ins Expertenregister zur Begutachtung nach dem § 6 Waffengesetz bei der Deutschen Psychologen Akademie (Psychologenportal)
  • Besondere Sachkunde im Waffenrecht gemäß § 7 WaffG