Ablauf und Kosten

 
Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, nehmen Sie am besten per E-Mail Kontakt mit mir auf.

Als Privatpraxis für Psychotherapie rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang hängt dabei von den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Ihre Krankenversicherung kann Ihnen hierüber Auskunft geben.

Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie selbst zu übernehmen.  Gründe dafür können Ihre individuelle Situation sein, wie z.B.: Sie sind Beamtin oder Beamter auf Probe, Sie sind eine Person des öffentlichen Lebens oder Sie haben eine Führungsposition inne. Ein weiterer Grund kann die Ablehnung der Kostenübernahme durch Ihren privaten Versicherungsträger sein.

Coaching ist generell keine Leistung, die von den Privaten Krankenkassen übernommen wird.

Beihilfe
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle bei Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen der Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Für die Beihilfefähigkeit ist ein Gutachterverfahren und die förmliche Anerkennung durch die Beihilfestelle erforderlich. Gemeinsam füllen wir die erforderlichen Anträge im Zuge der ersten sogenannten Probatorischen Sitzungen (anerkennungsfrei) aus.

Andere
Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn es sich um eine Symptomatik handelt, die sich im beruflichen Kontext entwickelt hat (z.B. eine Traumatisierung oder deutliche Belastung nach einem Überfall oder Unfall). Ich bin für das Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen, weshalb die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen werden. 

Wenn Sie Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr sind, übernimmt die Freie Heilfürsorge die Behandlungskosten. Bitte wenden Sie sich dazu vorab an Ihre Truppenärztin oder Ihren Truppenarzt.